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Pflichtpfand

Pflichtpfand

Wie funktioniert das Pflichtpfand?
Das gesetzlich vorgeschriebene Pflichtpfand von 25 Cent wird bundesweit einheitlich auf alle Einwegpfandflaschen erhoben und gilt für Biere, Mineralwässer und Erfrischungsgetränke mit oder ohne Kohlensäure.

Sind alle Einwegpfandflaschen gekennzeichnet?
Alle Einwegpfandflaschen in unserem Sortiment sind mit dem Kennzeichen der Deutschen Pfandsystem GmbH (DPG) versehen. Unsere Kundinnen und Kunden können sowohl auf dem Etikett der Einwegpfandflaschen als auch auf den dazugehörigen Artikeldetailseite erkennen, ob auf diese Getränke Pfand erhoben wird.

Können Einwegpfandflaschen überall abgegeben werden?
Es können alle leeren Einwegflaschen überall dort zurückgegeben werden, wo Einweg des gleichen Materials verkauft wird.